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   BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00   

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BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00 (https://dejure.org/2001,2202)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2001 - IV R 29/00 (https://dejure.org/2001,2202)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2001 - IV R 29/00 (https://dejure.org/2001,2202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verspätungszuschlag - Frist - Fristverlängerung - Formmängel - Heilung von Formmängeln

  • Judicialis

    AO 1977 § 126 Abs. 1; ; AO 1977 § 126 Abs. 2; ; AO 1977 § 152; ; FGO § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 126 Abs. 1, 2 § 152; FGO § 46
    Zufluss von Renditen im Schneeballsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 91, AO 1977 § 121, AO 1977 § 12
    Verfahrensmängel; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 392
  • NJW 2002, 920 (Ls.)
  • BB 2002, 189
  • DB 2002, 186
  • BStBl II 2002, 120
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.08.2000 - IV B 130/99

    Verspätungszuschläge

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).

    Ein mögliches Verschulden seines steuerlichen Beraters müsste sich der Kläger zudem zurechnen lassen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).

    Ohnehin ist es nicht möglich, jedem einzelnen Kriterium einen bestimmten Teilbetrag zuzuordnen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146).

    Dabei ist es nicht einmal erforderlich, dass der Steuerpflichtige aus seinem Verhalten einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 146, sowie BFH-Urteil vom 31. Juli 1987 VI R 193/85, BFH/NV 1988, 282).

  • BFH, 19.06.2001 - X R 83/98

    Verspätungszuschlagfestsetzung nicht ermessensfehlerhaft, wenn Steuererklärung 92

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist grundsätzlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn das FA die Veranlagung erst ein halbes Jahr nach Abgabe der Steuererklärung vornimmt, der Steuerpflichtige zuvor aber eine großzügig gewährte Fristverlängerung um mehr als ein halbes Jahr überzogen hatte (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BStBl II 2001, 618).

    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).

    Der Senat folgt insoweit dem Urteil des X. Senats des BFH in BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618.

  • BFH, 18.11.1986 - VIII R 183/84

    Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung der Verspätungszuschläge

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    Es steht vielmehr im Ermessen des FA, ob (Entschließungsermessen) und in welcher Höhe (Auswahlermessen) ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 152 AO 1977 Tz. 19).

    Unter solchen Umständen kann in den Grenzen des § 152 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 (10 v.H. der festgesetzten Steuer) sogar ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, der über den Betrag des durch die verspätete Abgabe erlangten Vorteils hinausgeht (BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 416).

    Unter solchen Umständen konnte das FA auch auf den Abschreckungseffekt des § 152 AO 1977 abstellen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 416).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    Der Verspätungszuschlag hat insoweit zugleich repressiven als auch präventiven Charakter und ist ein Druckmittel eigener Art (vgl. Trzaskalik in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 152 AO 1977 Rz. 10), um ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren zu sichern (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, zu II. 2. a, und vom 26. April 2001 V R 9/01, BFHE 194, 541, BStBl II 2001, 1167).

    d) Allerdings ist für die Bemessung der Höhe des Verspätungszuschlages grundsätzlich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ein wesentliches Kriterium (§ 152 Abs. 2 AO 1977; vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, Abschn. II Nr. 2 d).

  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    b) Ob ein zögerliches Verhalten der Finanzverwaltung bei der Veranlagung dazu führen kann oder sogar muss, aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Nachzahlungszinsen abzusehen (§ 233a AO 1977; ablehnend z.B. BFH-Urteile vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503, und vom 19. März 1997 I R 7/96, BFHE 182, 293, BStBl II 1997, 446), kann hier dahinstehen.
  • BFH, 19.03.1997 - I R 7/96

    Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    b) Ob ein zögerliches Verhalten der Finanzverwaltung bei der Veranlagung dazu führen kann oder sogar muss, aus Billigkeitsgründen von der Erhebung von Nachzahlungszinsen abzusehen (§ 233a AO 1977; ablehnend z.B. BFH-Urteile vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BFHE 180, 240, BStBl II 1996, 503, und vom 19. März 1997 I R 7/96, BFHE 182, 293, BStBl II 1997, 446), kann hier dahinstehen.
  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    c) Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags von 2, 17 v.H. des Nachzahlungsbetrages wäre nicht einmal dann zu beanstanden, wenn dadurch der mögliche Zinsvorteil --neben den nach § 233a AO 1977 in Höhe von 0, 5 v.H. pro Monat anfallenden Nachzahlungszinsen-- gleichsam noch einmal abgeschöpft würde (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, sowie BFH-Beschluss vom 1. September 1993 X B 200/92, juris).
  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    Da außerdem Gründe, welche das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind, kommt die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, nicht in Betracht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618, sowie Senatsbeschluss vom 10. August 2000 IV B 130/99, BFH/NV 2001, 146, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929).
  • BFH, 26.04.2001 - V R 9/01

    Kein Verspätungszuschlag bei Dauerfristverlängerung

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    Der Verspätungszuschlag hat insoweit zugleich repressiven als auch präventiven Charakter und ist ein Druckmittel eigener Art (vgl. Trzaskalik in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 152 AO 1977 Rz. 10), um ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren zu sichern (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, zu II. 2. a, und vom 26. April 2001 V R 9/01, BFHE 194, 541, BStBl II 2001, 1167).
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89

    GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe -

    Auszug aus BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
    Eventuelle Rückfragen, die hier jedenfalls nicht zur Änderung der vorbereiteten Erklärung und Gewinnermittlung geführt haben, könnten die Versäumung der Abgabefrist nicht rechtfertigen oder entschuldigen (vgl. Senatsurteil vom 18. April 1991 IV R 127/89, BFHE 164, 185, BStBl II 1991, 675, Nr. 3 der Gründe).
  • FG Baden-Württemberg, 02.11.1999 - 4 K 92/98

    Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1993

  • BFH, 31.07.1987 - VI R 193/85

    Festsetzung eines Zuschlags wegen verspäteter Einreichung einer Steuererklärung

  • BFH, 01.09.1993 - X B 200/92
  • FG Düsseldorf, 12.11.2021 - 1 K 2470/14

    Bemessung der Lohnsteuer anhand von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auf der Grundlage des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.07.2004 - IV R 29/00 (BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) zog die Klägerin in der Vergangenheit aus der Zahlung der Verwarnungsgelder keine lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen.

    Hinsichtlich der Annahme eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses im Zusammenhang mit der Zahlung der Verwarngelder konnte sich die Klägerin seit dem Jahr 2004 auf die Rechtsauffassung des BFH im Urteil vom 07.07.2004 IV R 29/00 (BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) stützen.

  • BFH, 05.06.2002 - X R 40/01

    Heilung von Formmängeln

    Somit kommt die Möglichkeit, nach § 152 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen, nicht in Betracht (vgl. Senats-Urteil vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618; zuletzt BFH-Urteil vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120, m.w.N.), zumal auch die Einkommensteuererklärungen für die Vorjahre und die Folgejahre großenteils ebenfalls verspätet eingereicht worden waren.

    Eventuell erforderliche Rückfragen des Beraters bei den Steuerpflichtigen, die im Streitfall jedenfalls nicht zu einer Änderung der vorbereiteten Erklärung geführt haben, könnten die Versäumung der Abgabefrist nicht rechtfertigen oder entschuldigen (BFH-Urteil in BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120, m.w.N.).

    Ein mögliches Verschulden ihres steuerlichen Beraters müsste sich die Klägerin zudem zurechnen lassen (BFH-Urteil in BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120).

    Nach § 126 Abs. 2 AO 1977 ist die Heilung von Verfahrens- und Formmängeln i.S. von § 126 Abs. 1 AO 1977 auch nach Erhebung der Untätigkeitsklage bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens zulässig, da diese die Fortführung des Vorverfahrens nicht ausschließt (BFH-Urteil in BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120).

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages abzusehen, kam im Streitfall nicht in Betracht, da Gründe, die das Versäumnis entschuldbar erscheinen ließen, vom FG nicht festgestellt worden sind (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07

    Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer

    Die Begründungsmängel, die nach Auffassung des FG zur Rechtswidrigkeit der Festsetzungen der Verspätungszuschläge geführt haben, hätten ggf. nach § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO im Rechtsbehelfsverfahren geheilt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120).
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater;

    Wegen der nachhaltigen Weigerung des fachkundigen Kl., sein Abgabeverhalten gesetzeskonform zu gestalten, hat der "Edukativ- und Präventivzweck" des Verspätungszuschlags (BFH-Urteil vom 26.09.2001 - IV R 29/00, BStBl II 2002, 120, 122) das Entschließungsermessen des FA zu Lasten der Erklärungspflichtigen - dermaßen vorgeprägt - auf Null reduziert.

    Darf die Finanzbehörde, um - wie hier - zu verhindern, dass sich gerade ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe allein durch sein hartnäckig uneinsichtiges Verhalten eine (weitere) Verlängerung der Abgabefrist ertrotzt, die ihm mangels eines "zwingenden Ausnahmefalls" nicht gewährt werden kann, maßgeblich auf den "Abschreckungseffekt" des § 152 AO abstellen (BFH-Urteil vom 26.09.2001 - IV R 29/00, BStBl II 2002, 120, 123), so ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn aufgrund der Gesamtgewichtung Zinserwägungen keinen Eingang in die auf einer "prozentualen Relation" beruhende Berechnung des Verspätungszuschlags gefunden haben, das FA aber auch keinen Anlass gesehen hat, den auf der vorstehenden Basis ermittelten Betrag zu kürzen (BFH-Urteil vom 14.06.2000 - X R 56/98, BStBl II 2001, 60, 63, 64).

  • FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Haftungsbescheides; Anforderungen an

    Die Untätigkeitsklage macht es nur entbehrlich, weiter auf den Abschluss des Vorverfahrens zu warten (BFH-Urteil vom 26.9.2001 IV R 29/00, BStBl II 2002, 120; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO, Loseblattsammlung § 46 FGO Rz. 292 f.; von Beckerath in Beermann/Gosch, Kommentar zur AO und FGO, Loseblattsammlung, § 46 FGO Rz. 184).
  • BFH, 10.02.2005 - VI B 108/04

    Verspätungszuschlag

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Verspätungszuschlag auch präventiven Charakter hat und den Steuerpflichtigen zu künftig fristgerechter Abgabe der Erklärungen anhalten soll (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; vom 26. September 2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392, BStBl II 2002, 120 unter Ziff. 4. a, und in BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124).
  • FG Baden-Württemberg, 08.06.2005 - 13 K 97/02

    Steuerstrafrecht - Keine Akteneinsicht ins Fallheft der Steufa

    Im Übrigen wäre der vom Kläger geltend gemachte Verfahrensmangel im Bescheid vom 26.04.2002 durch die Einspruchsentscheidung vom 09.09.2002, an der Herr XXX nicht mitgewirkt hat, geheilt worden (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2001 IV R 29/00, BStBI II 2002, 120; vom 5. Juni 2002 X R 40101, BFH/NV 2002, 1419).
  • FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01

    Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur

    Die festgesetzte Höhe hat deshalb lediglich eher symbolische Bedeutung (vgl. Urteil des BFH vom 26.9.2001 IV R 29/00, BFHE 196, 392 BStBl II 2002, 120 ) und begegnet im Hinblick auf die Höhe der Steuerfestsetzungen keinen Bedenken.
  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 364/99

    Verspätungszuschläge in Erstattungsfällen und gegen zusammenveranlagte Eheleute

    Denn der Steuerpflichtige hat weder überhaupt noch ein an den Bearbeitungsstand des Finanzamtes gekoppeltes Recht zur Nichtabgabe der Steuererklärung (s. z.B. BFH-Urteile vom 26. September 2001 IV R 29/00, BStBl II 2002, 120; vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BStBl II 2002, 124).
  • FG Baden-Württemberg, 30.04.2001 - 4 K 482/98

    Verspätungszuschlag bei vom Steuerberater rechtzeitig erstellter, aber trotzdem

  • FG München, 22.04.2002 - 1 K 5481/00

    Verfassungskonformität der Neuregelung zur Ergänzung von Ermessenserwägungen im

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